Teil A: Stellungnahme zum BKPV-Prüfbericht vom 12.03.2007
I. Allgemeiner Altlastenverdacht wegen PAK
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 5, Punkt 3.1.1:
Während der Kaufvertragsverhandlungen mit dem Bund wandte sich der Landrat mit Schreiben vom 25.5.1998 an die für den Bund handelnde Oberfinanzdirektion (OFD) München. Die Presse habe wiederholt darüber berichtet, dass die in bundeseigenen Wohnungen verlegten Parkettböden mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet sein könnten. Zur „Vorbeugung dieser Annahme“ bitte er um Mitteilung, inwieweit hiervon die Flintkaserne betroffen sein könne. Vielleicht sei es
denkbar, dass die dort befindlichen Parkettböden stichprobenartig überprüft werden.
2) Die OFD stellte dem Landkreis stichprobenartige Untersuchungen anheim. Soweit aus den uns übergeben Akten ersichtlich, haben weder der Landrat noch die DTK weiteres veranlasst. Die Gebäude wurden vor Abschluss des Kaufvertrages nicht auf PAK-Belastungen untersucht.
Ein gegen den Bund geführter Schadensersatzprozess (s. Abschnit 3.3.3) wurde verloren, da das Gericht darauf hinwies, dass bei der DTK, wie sich aus dem Schreiben des Landrates ergebe, ebenfalls einen Altlastenverdacht habe.
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 12, Tz 1:
Schon Mitte 1998 hätten die Gebäude auf PAK-Belastungen untersucht werden können und müssen. Diese Untersuchungen wurden unterlassen.
In Anschluss an den o. g. Brief des Landrats vom 25.5.1998 an die OFD hätte der darin enthaltene richtige Gedanke einer stichprobenartigen Untersuchung auf PAK weiterverfolgt werden müssen. Es wäre hierzu ausreichend Zeit bis zum Kaufvertragsabschluss (21.12.1998) gewesen, die objektiv gebotenen Untersuchungen durchzuführen.
Der Kreisausschuss/Kreistag stellt zu Tz 1 des Prüfberichtes fest:
Der Landrat und DTK-Geschäftsführer Manfred Nagler hat weder den Kreistag noch den DTK-Aufsichtsrat vor Abschluss des Kaufvertrages über sein Schreiben an die OFD München vom 25.05.1998 und das Angebot der OFD informiert, stichprobenartige Untersuchungen durchzuführen,
II. Haftungsausschluss für Belastung mit Insektiziden und PAK
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 13, Tz 3:
Nach den uns vorliegenden Unterlagen stellt sich die Haftungsfrage gegenüber der Fa. Bau-Grund.
Der Kreisausschuss/Kreistag stellt zu Tz 3 des Prüfberichtes fest:
Der DTK-Aufsichtsrat hat die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Schritte – Klage gegen BauGrund – bereits veranlasst. Weitere Haftungsfragen sind zu prüfen.
III. Haftung für die Kosten des verlorenen Prozesses gegen den Bund
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 24, Tz 4:
Die Kosten für den verlorenen Prozess gegen den Bund sind vermeidbare Ausgaben. Es stellt sich die Haftungsfrage. Waren die Entscheidungsträger auf Seiten des Landkreises oder der DTK vor dem Notartermin von der BauGrund über deren Erfahrungen und Kenntnisse mit Kontaminationen der Kaserne in Zirndorf informiert worden, stellt sich die Haftungsfrage um so mehr.
Der Kreisausschuss/Kreistag stellt zu Tz 4 des Prüfberichtes fest:
Der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nagler, sein Stellvertreter Gerhard Meinl und der Geschäftsführer Peter Endres haben die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates nicht umfassend über alle ihnen bekannte Gesichtspunkte informiert, die zur Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage gegen den Bund erforderlich gewesen wären.
Selbst auf die ausdrückliche Frage aus der Mitte des Aufsichtsrates, was der Landkreis hätte wissen oder sich hätte zurechnen lassen müssen, haben die Herren Nagler, Meinl und Endres den Aufsichtsrat nicht auf die ihnen längst bekannte Tatsache hingewiesen, dass Herr Sieben als Verhandlungsführer in Tölz über die Vorkommnisse in Zirndorf Bescheid wusste. Es ist durch Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei zu prüfen, ob und welche Schadensersatzansprüche gegen die Herren Nagler, Meinl und Endres bestehen.
IV. Investitionsentscheidung für das GTZ mit unzureichender Kosteninformation
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 26, Tz 5:
Die der Investitionsentscheidung für das GTZ vom 20.12.2000 zugrundeliegende Gesamtertragsrechnung war lückenhaft, unzutreffend und schöngerechnet. Der Kreisausschuss/Kreistag stellt zu Tz 5 des Prüfberichtes fest:
Der Beschluss des GTZ-Aufsichtsrates v. 20.12.2000 erfolgte nach ausführlicher Diskussion und zahlreichen und präzisen Nachfragen aus den Reihen des Aufsichtsrates. Aus der Mitte des Aufsichtsrates kam die Forderung, „die Kosten für das Projekt mit einem maximalen Budget zu Belegen“ (Protokoll 4. GTZ-AR-Sitzung v. 20.12.2000). Durch Beschluss wurde schließlich ein „maximales Kostenbudget für die Gesamt-Bauinvestition in Höhe von 20,5 Mio. DM (netto)“ (Protokoll 4.
GTZ-AR-Sitzung v. 20.12.2000) festgelegt, das zuvor nicht im Beschlussvorschlag vorgesehen war. Im Protokoll ist dazu vermerkt, dass dies „aufgrund des Detaillierungsgrades der Geschäftsleitungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt“ erfolgte. Die Geschäftsführung, hat gegenüber dem Aufsichtsrat ausdrücklich erklärt, das Bauvorhaben innerhalb dieses maximalen Kostenbudget realisieren zu können.
Es ist zu prüfen, ob die Vorlagen und Aussagen der Geschäftsführung gegenüber dem Aufsichtsrat fahrlässig oder vorsätzlich „lückenhaft, unzutreffend und schöngerechnet“ waren.
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten: „Am 20.11.2005 – nach Abschluss der Baumaßnahme – unterrichtete die Geschäftsführung den Aufsichtsrat auf dessen Nachfrage hin über Gesamtkosten von 17,213 Mio. € brutto (…), das sind bereinigt um die teilweise nicht abzugsfähige Vorsteuer 31,31 DM netto (…)“ (BKPV-Prüfbericht v. 12.03.2007, S. 26; Hervorhebung nachträglich).
V. Ungeeignete und risikoreiche Bedarfs- und Vermarktungsplanung für
das GTZ
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 31, Tz 6:
Aus der Gesamtertragsrechnung vom 15.12.2000, Grundlage für den Projektbeschluss des Aufsichtsrates vom 20.12.2000 war, ist erkennbar, dass das Vorhaben des GTZ für den Landkreis und die Gesellschaft nur ein Verlustgeschäft werden konnte. Der Kreisausschuss/Kreistag stellt zu Tz 6 des Prüfberichtes fest:
Über die konkreten Zusagen über Fördermittel im Rahmen der „high-tech-
Offensive“ des Freistaates Bayern sowie über die Gespräche mit der Regierung von Oberbayern wurde der Aufsichtsrat durch den die Verhandlungen führenden Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Nagler, den stellvertretenden Aufsichtsratvorsitzenden Gerhard Meinl und den Geschäftsführer Peter Endres nur lückenhaft informiert.
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 33, Tz 7:
Der Aufsichtsrat entschied über die Baufreigabe aufgrund nicht aussagekräftiger Informationen über die zu erwartende Nachfrage.
Der Kreisausschuss/Kreistag stellt zu Tz 7 des Prüfberichtes fest:
Die zu erwartende Nachfrage war Gegenstand zahlreicher Aufsichtsratssitzungen. Immer wieder wurden dazu Fragen und Nachfragen an die Geschäftsführung gestellt. Immer wieder hat die Geschäftsführung ausdrücklich versichert, eine ausreichende Nachfrage sei gesichert. Der genaue Inhalt der „Letters of Intent“ war dem Aufsichtsrat im Einzelnen nicht bekannt.
VI. Unzureichendes Projektmanagement
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 36, Tz 8:
Der Auftraggeber ging mit völlig vagen Vorstellungen in das Vergabeverfahren. Die Ausschreibungstexte vermitteln keine ausreichende Vorstellung davon, was der Auftraggeber erwartete. Die wesentlichen Angaben mussten die Bieter erst im Zuge der Verhandlungen erfragen.
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 38, Tz 9:
Die Verhandlungen wurden nicht genutzt, um zu wirklich vergleichbaren Angeboten hinsichtlich Leistungsbausteinen und entsprechender Preiselemente zu kommen. So konnte ein Preis-Leistungs-Verhältnis zu keinem Zeitpunkt ermittelt und nachvollziehbar dargestellt werden.
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 40 Tz 10:
Die Kriterien für die Auftragsvergabe waren nicht durchschaubar. Vorstellungen zur Entwicklung des Areals wurden angefordert, aber nicht bewertet. Verglichen wurden Angebote mit völlig unterschiedlichen Leistungen hinsichtlich der Entwicklung des Innenraums.
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 42, Tz 11:
Der Verlauf der Verhandlungsgespräche ist nicht transparent. Mit zwei Bietern wurde nachverhandelt, mit einem dritten nicht, obwohl gerade dessen Entwicklungsidee vom Landkreis weiterverfolgt wurde. Hierdurch wurde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 45, Tz 12:
In die Wertung des VOF-Verfahrens waren die Vergütungen für die nachträglich beauftragten, aber absehbaren Projektsteuerungsleistungen nicht einbezogen. Der Wettbewerb war dadurch verzerrt.
Der Kreisausschuss/Kreistag stellt zu Tz 8, 9, 10, 11 und 12 des Prüfberichtes fest:
Dem beigezogenen Dienstleister (Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (SüdTreu) oblag die sachgerechte und rechtskonforme Steuerung des Vergabeverfahrens und der Auftragsvergabe.Landrat Manfred Nagler hat darzulegen, wie es zur Auswahl der Fa. Südtreu kam und auf Grundlage welcher Beschlüsse die Beauftragung erfolgte.
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 45, Tz 13:
Den erheblichen Zahlungen der GTZ GmbH & Co. KG an BauGrund, Fraunhofer Management GmbH und Bauplanung Stoessel stehen nicht die zu erwartenden adäquaten Gegenleistungen gegenüber.
Der Kreisausschuss/Kreistag stellt zu Tz 13 des Prüfberichtes fest:
Es oblag der Geschäftsführung, diese Zahlen auf ihre Begründetheit und Angemessenheit hin zu überprüfen.
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 46, Tz 14:
Landkreis und Beteiligungsgesellschaft hätten aufgrund ihres Kenntnisstandes bei Abschluss des Vertrages über Architektenleistungen jedenfalls ein um ca. 1,1 Mio. DM geringeres Honorar vereinbaren müssen. Die Ausgaben waren vermeidbar. In eigener Zuständigkeit wären der exakte Betrag zu ermitteln und die Haftungsfrage zu klären.
Der Kreisausschuss/Kreistag stellt zu Tz 14 des Prüfberichtes fest:
Die Landkreisverwaltung und die Geschäftsführung der Gesellschaften haben hierzu ausführlich Stellung zu nehmen und darzulegen, ob und inwieweit derVertrag über Architektenleistungen den Beschlüssen der zuständigen Gremien entsprach. Schadenshöhe und Haftung sind zu ermitteln.
BKPV-Prüfbericht „Flintcenter“ v. 12.03.2007, S. 47, Tz 15:
Die Vergabe der Architektenleistungen für die bestehenden Gebäude ohne vorausgehendes VOF-Verfahren war rechtswidrig. Dasselbe gilt für die spätere Beauftragung der Architektenleistungen für das GTZ.
Der Kreisausschuss/Kreistag stellt zu Tz 15 des Prüfberichtes fest:
Die rechtskonforme Vergabe der Architektenleistungen oblag für den Landkreis dem Landrat und für die Gesellschaften dem damaligen Geschäftsführer der DTK, Herrn Manfred Nagler.
Teil B: Konsequenzen aus dem BKPV-Prüfbericht vom 12.03.2007
I. Privatrechtliche Ansprüche
Der Kreisausschuss/Kreistag beschließt:
Die Geschäftsführung von DTK und GTZ wird beauftragt, - aufgrund der Prüfungsfeststellungen 1 bis 15 im Prüfungsbericht des BKPV und der Stellungnahme des Kreisausschusses/Kreistages hierzu - gutachtlich durch eine zu beauftragende Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche oder Organe der Gesellschaften (Geschäftsführer, Aussichtsratsvorsitzender, Aufsichtsräte) bestehen.
Zu beauftragen ist eine Kanzlei, die bisher keinen der Beteiligten (Landkreis, Gesellschaften) beraten oder vertreten hat.
II. Rechtsaufsicht und Disziplinarverfahren
Der Kreisausschuss/Kreistag beschließt:
Der Prüfbericht ist der Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde und dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren als obere Rechtsaufsichtsbehörde durch den Landkreis vorzulegen.
Der Kreisausschuss/Kreistag fordert die Regierung von Oberbayern auf, auf
der Grundlage des BKPV-Prüfberichts unverzüglich ein Disziplinarverfahren
gegen Landrat Manfred Nagler einzuleiten.
Der Kreisausschuss/Kreistag fordert die Regierung von Oberbayern auf, Herrn Landrat Manfred Nagler mit der Einleitung des Disziplinarverfahrens vorläufig des Dienstes zu entheben.
III. Strafrechtliche Folgen
Der Kreisausschuss/Kreistag beschließt:
Der Prüfbericht ist der zuständigen Staatsanwaltschaft vorzulegen.
Zugleich erstattet der Kreisausschuss/Kreistag Strafanzeige gegen Unbekannt, um durch Ermittlungen klären zu lassen, ob und inwieweit sich aus dem Prüfbericht Hinweise auf Straftatbestände ergeben.