Prüfbericht d. Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes in Sache DTK, Beschlussvorschlag zum Abschlussbericht von Rechtsanwalt Lill
1: Die rechtliche Würdigung durch Rechtsanwalt Lill lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass ...
Kreistagsfraktion
Prüfbericht d. Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes in Sache DTK, Beschlussvorschlag zum Abschlussbericht von Rechtsanwalt Lill
1: Die rechtliche Würdigung durch Rechtsanwalt Lill lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass ...
a) der Geltendmachung von weiteren Ansprüchen gegen die verschiedensten Anspruchsgegner wenig bis gar keine Erfolgsaussichten beigemessen werden bzw. der zu erwartende Aufwand deutlich außer Verhältnis zum möglichen Erfolg steht. Entgegen der bei der letzten Kreisauschußsitzung aus dem Gremium aufgeworfenen Frage, ob nicht der seinerzeit von der Fa. Baugrund erklärte Verzicht auf die Einrede der Verjährung greife, ist von einer Verjährung aller denkbaren weiteren Ansprüche auszugehen, da die Fa. Baugrund nicht einen weitergehenden Verzicht erklärt habe.
b) sich aus den von ihm geprüften Unterlagen ein recht deutlicher Hinweis auf ein vorsätzliches Fehlverhalten und somit auf eine Pflichtverletzung mit Vorsatz durch den ehem. Landrat und Aufsichtsratsvorsitzenden Nagler sowie dessen Stellvertreter Meinl ergaben.
Aufgrund der rechtlichen Würdigung durch Rechtsanwalt Lill zu Punkt 1 a sahen die SPD Kreistagsfraktionsmitglieder keinen Grund mehr den in diesem Zusammenhang vorgelegten Beschlussvorschlag abzulehnen.
Durch ein Telefonat am Vormittag des 27.05.09 mit dem ehem. SPD-Kreisfraktionssprecher Fabian v. Xylander wurde der Fraktionssprecher Reiner Berchtold darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieser die Stellungnahme des Rechtsanwalts Lill an Rechtsanwalt Tremml, einen Anwalt mit Schwerpunkt Haftungsrecht, aufgrund der auf den Seiten 33 u. 35 angeführten deutlichen Hinweise auf ein vorsätzliches Fehlverhalten des ehem. Landrat Nagler und von dessen Stellvertreter Meinl zur Prüfung möglicher weiterer rechtlicher Schritte gegen die beiden Vorgenannten weitergeleitet habe. Dieser Umstand machte es erforderlich, dass die Kreisrätin Hoffmann-Sailer und Kreisrat Berchtold in der am Nachmittag des selben Tages stattfindenden Kreisauschußsitzung beantragten, den Beschluss in dieser Angelegenheit bis zur Vorlage des Ergebnisses der Prüfung durch RA Tremml bis zur nächsten Kreisauschußsitzung Anfang Juli zu vertagen. Der Kreisausschuss stimmte der Vertagung gegen die Stimme des jetzigen Landrats zu.
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